Bedingungen
Der gesamte Kassenbon muss vollständig, gut und scharf erkennbar sein. Gefaltete oder unleserliche Kassenbons werden nicht akzeptiert, da der Cashback-Betrag sonst nicht gutgeschrieben werden kann.
- Gültig für Kassenbons von Händlern des täglichen Bedarfs, z. B. Supermärkte, Discounter, Drogerien, Bäckereien, Metzgereien, Biomärkte, Getränkemärkte sowie Obst- und Gemüsehändler. (€ 0,05 Mindestrechnungsbetrag). Kassenbons anderer Händler werden abgelehnt.
- Akzeptiert werden Einkäufe typischer Alltagsprodukte wie Lebensmittel, Getränke, Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Obst & Gemüse sowie Drogerie-, Wasch-, Putz- und Hygieneartikel.
- Der Rechnungsbetrag muss mindestens 0,05 € betragen. Kassenbons mit einem geringeren Gesamtbetrag werden abgelehnt.
- Die Cashback-Aktion kann bis zu 10× innerhalb von 7 Tagen eingelöst werden – pro Kassenbon wird einmal Cashback gewährt.
- Gültig beim Einkauf in Deutschland vom 01.12.2025 bis einschließlich 31.12.2025.
- Mehrere Kassenbons pro Einreichung sind nicht kombinierbar.
- Solange der Vorrat reicht.
- Eingereichte Rechnungen müssen aus deinem persönlichen Einkauf stammen. Wir behalten uns das Recht vor, unübliche Einreichungen aus dem Haushalt von der Aktion auszuschließen.
- Rechnungen können nach Kampagnenende nicht nachgereicht werden.
- 1Cashback Produkt einkaufen
- 2Kassenbon fotografieren
- 3Foto in der App hochladen
- 4Bares Geld zurück
